Im allgemeinen Kreditvertrag werden alle gesetzlichen Bedingungen für Geber und Nehmer eines Kredites fundiert.
Hierzu zählen die Höhe des Kreditbetrages, die Laufzeit, alle anfallenden Zinsen und Kosten, sowie die Bedingungen zu Rückzahlung, vom Nehmer angebotene Sicherheiten und alle die Kündigung betreffenden Rechte.
Der Vertragsabschluss kommt erst zustande, sind beide Parteien mit den oben genannten Bedingungen einverstanden.
Wie in jedem Vertrag können auch hier mögliche Nebenbedingungen beiderseitig beschlossen werden, die meist dem Kreditgeber weitere erhebliche Sicherheiten bieten.
So kann der Kreditnehmer zum Beispiel an seine vertraglich festgehaltenen Verwendungszwecke strikt gebunden werden, um keine außerplanmässigen Ausgaben zu tätigen, die den Vertrag und die Rückzahlung gefährden könnten.
Der Kreditgeber bekommt hierdurch zusätzlich die Möglichkeit, Risiko minimierend in die finanziellen Handlungen des Kreditnehmers einzugreifen. Daraus ergeben sich jedoch nicht nur Vorteile für die Kredit gebende Bank, sondern auch für den Kreditnehmer, da dieser durch das oben genannte Eingreifen des jeweiligen Gebers vor zusätzlich anfallenden Kosten geschützt wird.
Zusammenfassend ist der Kreditvertrag ein alltäglicher Vertrag wie jeder andere, bei dem es gilt die im Vertrag vereinbarten Bedingungen einzuhalten.
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